Rahmenvertrag über Vermittlungsleistungen
Zwischen
Lockchain Invest GmbH
Bahnhofstraße 56
96257 Redwitz a.d. Rodach nachfolgend: Lockchain
und dem jeweiligen Partner für Vermittlungsleistungen, nachfolgend: Partner
0. Präambel
Lockchain betreibt einen Informationsdienst über Blockchain-Technologie im Allgemeinen sowie über Kryptowerte (aka Crypto Assets) und über den Umgang mit diesen Assets im Besonderen. Die Informationen werden zahlenden Kunden über den Abonnentenbereich der Lockchain-Webseite sowie per Newsletter zur Verfügung gestellt.
Der Partner ist im Vertrieb für Finanzprodukte tätig. Die Parteien wollen kooperieren, damit Partner die Leistungen von Lockchain seinen interessierten Kunden ebenfalls anbieten kann.
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für den Vertrag zwischen dem Partner und Lockchain. Abweichende AGB des Partners werden nicht anerkannt, auch wenn Lockchain diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Partner über die entsprechende Schaltfläche ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss abgibt und Lockchain dieses binnen sieben Kalendertagen annimmt. Die Annahme erfolgt durch Mitteilung per E-Mail.
1. Vertrieb
Sobald der Vertrag abgeschlossen wurde, wird Lockchain dem Partner einen einzigartigen referral code zuteilen und für ihn einen mit diesem referral code verknüpften speziellen Link nebst QR-Code einrichten. Wenn sich Kunden des Partners über diesen Link kostenpflichtig für die Leistungen von Lockchain anmelden, wird die Vermittlung automatisch dem Partner zugeordnet.
Der Vertragsschluss über das Abonnement erfolgt direkt zwischen dem Kunden und Lockchain. Der Partner ist nicht berechtigt, selbst im Namen von Lockchain Verträge abzuschließen.
Der Partner hat keine Exklusivität über die Vermittlung der Leistungen von Lockchain in einem bestimmten geographischen Gebiet.
Der Partner ist nicht zur Erfüllung bestimmter Quoten verpflichtet.
Der Partner unterliegt keinen Weisungen seitens Lockchain hinsichtlich der Wahl seiner Arbeitszeit oder seines Arbeitsortes.
2. Schulung
Lockchain bietet dem Partner an, eine Schulung zu durchlaufen, bevor er die Leistungen von Lockchain seinen Kunden anbietet, kann er eine Schulung durchlaufen.
Die Schulung erfolgt in Form von Videos, Videokursen oder Präsenzkursen in einem separaten Bereich auf der Lockchain-Webseite, der nur den Vertriebspartnern zugänglich gemacht wird.
Das Entgelt für die Schulung verhandeln die Parteien gesondert.
3. Vergütung
Für jeden Kunden, der über den speziellen Link des Partners die Leistungen von Lockchain kostenpflichtig erwirbt, erhält der Partner eine Provision, deren Höhe gesondert in Textform vereinbart wird.
Die Provision wird erst fällig, wenn bei dem Abonnement-Vertrag zwischen Lockchain und dem Kunden die Widerrufsfrist abgelaufen ist, ohne dass der Kunde den Vertrag widerrufen hat.
Der Anspruch besteht nur, wenn die Buchung über den speziellen Link erfolgt. Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die Kunden dazu anzuhalten, die Buchung über diesen Link vorzunehmen.
Lockchain wird dem Partner monatlich per E-Mail eine Übersicht darüber zusenden, wie viele Kunden über seinen speziellen Link ein Abonnement erworben und nicht widerrufen haben. Anhand dieser Übersicht erstellt der Partner eine Rechnung an Lockchain.
4. Haftung
Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die aufgrund einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Lockchain oder durch seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eintreten, haftet Lockchain gegenüber dem Partner uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für Schäden, die aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzungen oder arglistiger Täuschungen durch Lockchain, seine Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen eintreten, haftet Lockchain gegenüber dem Partner uneingeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet Lockchain und seine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
5. Geheimhaltung
Der Partner verpflichtet sich gegenüber Lockchain, die in der Vertragsbeziehung erlangten Informationen, insbesondere den Inhalt des Angebots, der Schulung oder dieses Vertrags vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht für den Vertrieb nötig ist.
Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch nach der Beendigung des Vertrags für weiter zwei Jahre fort.
Der Partner verpflichtet sich, alle ihm von Lockchain zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.
Nach Beendigung des Vertrags wird der Partner sämtliche im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Vertrag erstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon nach entsprechender Aufforderung unverzüglich an Lockchain zurückgeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.
Der Partner verpflichtet sich, für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5001,00 EUR an Lockchain zu zahlen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Die Vertragsstrafe ist auf diesen höheren Schaden anzurechnen.
6. Laufzeit, Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr. Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer können beide Seiten das Vertragsverhältnis mit einer Frist von drei Monaten zum 31.07. oder zum 31.12. kündigen.
Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Lockchain ist insbesondere der Verstoß gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 5 dieses Vertrags.
7. Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Lichtenfels.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform. Dies gilt auch für dieses Textformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am besten gerecht wird.